MiFID II

cloudCapital ist die Lösung

Qualitätsverbesserung durch eine höherrangige Dienstleistung

Mit der Einführung von MiFID II wird ein Verbot der Rückvergütung (vgl. Art. 24 Abs 7b i.v.m. Art. 24 Abs. 9) für nicht-unabhängige Anlageberatung in deutsches Recht überführt.

Eine Rückvergütung wird durch sogenannte Wertpapier(neben)dienstleistungen gerechtfertigt, wenn somit eine „Qualitätsverbesserung durch eine zusätzliche oder höherrangige Dienstleistung“ erbracht wird (vgl. Art. 11 Abs. 2 Level 2-Entwurf).
Hierunter versteht die BaFin u.a. eine „Ergänzung der Anlageberatung mit fortlaufender Beratung über Asset-Allocation“.

Das cloudCapital Modul Optimizer ist die prädestinierte Lösung für eine periodisch wiederkehrende Asset-Allocation. Hierdurch erreichen Sie eine Qualitätsverbesserung bei Ihrem Kunden und rechtfertigen Rückvergütungen.